Hausentwässerung
Grundstücksentwässerungsanlagen - Ihre Gestaltungsmöglichkeiten
Exemplarisch sind im Folgenden vier Varianten genehmigungsfähiger Grundstücksentwässerungsanlagen schematisch dargestellt - mit unterschiedlichem Umgang mit dem Niederschlagswasser. Außerdem finden Sie hier ein Video zum Schutz Ihres Kellers vor Überflutung (Rückstausicherung). Detailliertere Vorgaben sind der aktuellen Abwassersatzung der Stadt Emmendingen bzw. den ergänzenden technischen Regelwerken zu entnehmen.
Was für alle Varianten gilt
- In Emmendingen sind die Kanäle zu 97 % in Schmutzwasserkanäle und Regenwasserkanäle aufgeteilt. Technisch wird dies „Trennsystem“ genannt, weil die unterschiedlichen Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) getrennt voneinander abtransportiert werden. Deshalb muss bereits auf den privaten Grundstücken getrennt und auch ein separater Grundstücksanschluss für Schmutzwasser und Regenwasser vorgehalten werden.
- Es ist erforderlich, dass der Grundstückseigentümer einen Schmutzwasser- und einen Regenwasserschacht mit 1 Meter Durchmesser auf seinem Grundstück errichtet. Die Schächte sollten möglichst nah in Richtung des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation bzw. der Grundstücksgrenze gesetzt werden.
- Durch die ausreichende Zugänglichkeit der Schächte können für den Eigentümer nachhaltig Unterhaltungskosten (Spülen, Inspizieren, Reparieren...) minimiert werden und es besteht die Möglichkeit, bei Verstopfungen in der Grundstückentwässerungsanlage schnell zu reagieren.
- Sämtliche Abwasseraufnahmeeinrichtungen (Toiletten, Waschmaschinen, etc.) des Schmutzwassersystems unterhalb der Rückstauebene (entspricht ca. dem Straßenniveau + 30 cm) sind mit einer Rückstausicherung zu versehen. Nur so kann der Eigentümer eines Gebäudes verhindern, dass es bei Rückstau oder Überlastung im öffentlichen Kanal, zu Schäden im Gebäude kommt. Die Rückstauklappe sorgt dafür, dass das Abwasser nur aus dem Gebäude hinaus in den Schmutzwasserkanal gelangt, verhindert aber einen Rückfluss in das Gebäude.
- In den nachfolgenden schematischen Darstellungen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich Systemschnitte dargestellt. Es muss deshalb darauf hingewiesen werden, dass Grundleitungen möglichst nur kurze Strecken unter der Bodenplatte der Gebäude verlegt werden sollten, was aus den Schnitten nicht klar ersichtlich ist.
- Nicht in die Kanalisation eingeleitetes Niederschlagswasser muss über begrünten Boden versickern, vgl. Verordnung über dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung BW.
Grundstücksentwässerungsanlagen mit gedrosselter Einleitung
Bei Neubauten sind entsprechend den Randbedingungen oder den Bebauungsplanvorgaben Retentionszisternen vorzusehen. Es sei denn, andere Varianten der Regenwasserbeseitigung werden gewählt oder zugelassen.
Die Retentionszisterne sorgt für eine gedrosselte und zeitlich verzögerte Ableitung des Abwassers und verhindert somit eine Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes und vermindert das Risiko von Überschwemmungen.
Wird das Regenwasser nachweislich zur Gartenbewässerung (siehe Variante 4 mit Brauchwassernutzung) genutzt, wirkt sich dies gebührenmindernd aus. Die an eine Zisterne (Mindestgröße 2 m³) angeschlossenen Flächen werden dann nur zu 80 % bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt.
Ohne Verwendung des Zisternenwassers zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (siehe hierzu letzte Variante 4) erfolgt keine Gebührenminderung, da im Endeffekt das komplette Niederschlagswasser an die städtische Kanalisation abgegeben wird und hier Kosten verursacht.
Grundstücksentwässerung mit Teilversickerung und Notüberlauf
Das aus versiegelten Flächen (Dach, Hofflächen etc.) einer begrünten Mulde zugeleitete Regenwasser versickert dort über eine sogenannte „belebte Bodenschicht“.
Die belebte Bodenschicht mit den in der Natur vorkommenden Organismen sorgt für eine gewisse Reinigung, bevor das Regenwasser ins Grundwasser gelangt. Versickerungsanlagen sorgen somit bei fachgerechter Ausführung zur ökologisch sinnvolle Anreicherung des Grundwassers und verbessern zudem das Mikroklima im Garten.
Je nach Dimensionierung der Versickerungsanlage wird diese mit einem Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, um bei Starkregenereignissen eine zusätzliche Ableitungsmöglichkeit zu haben.
Als grobe Faustregel kann man circa 10 bis 15 % der angeschlossenen versiegelten Fläche für die Fläche der Mulde rechnen. Allerdings hängt dies natürlich stark von der Durchlässigkeit des Bodens ab. So ist bei stark lehm- oder tonhaltigem Boden eine Versickerung teilweise nicht möglich.
Die an eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf angeschlossenen Flächen werden nur zu 10 % bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Die Niederschlagswassergebühr kann hiermit also deutlich reduziert werden und diese Variante ist oft auch nachträglich kostengünstig realisierbar.
Grundstücksentwässerung mit kompletter Versickerung
Das Regenwasser versickert komplett. Durch Reduzierung des Versiegelungsgrades und entsprechende Dimensionierung der Versickerungsanlage kann auf einen Notüberlauf verzichtet werden.
Durch die Verwendung von sickerfähigen Belägen, z.B. Schotterrasen oder Pflaster mit offenen Fugen auf den Hofflächen, wird der Zufluss zur Versickerungsanlage reduziert.
Eine besondere Variante stellt ein Gründach dar. Dieses speichert ein Großteil des Regenwassers, leitet einen gewissen Anteil gedrosselt weiter und verbessert über die Verdunstung das Mikroklima.
Durch die komplette Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück kann auf einen Regenwasseranschluss und somit auch auf einen Regenwasserschacht verzichtete werden, sofern dies genehmigt wurde.
Es wird hier kein Niederschlagswasser vom Privatgrundstück in die öffentlichen Kanäle geleitet und somit entstehen keine Niederschlagswassergebühren. Oftmals ist die Herstellung günstiger als andere Varianten.
Grundstücksentwässerung mit Brauchwassernutzung und Teilversickerung
Auf einem Teil der Grundstücksfläche versickert das Regenwasser komplett. Zusätzlich wird von Teilflächen das Regenwasser in einer Brauchwasserzisterne gespeichert und zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser für die WC-Spülung/Waschmaschine verwendet. Hierdurch wird wertvolles Trinkwasser gespart.
Meistens ist die Zisterne mit einem Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, um bei
Vollfüllung eine zusätzliche Ableitungsmöglichkeit zu haben.
Wird das Regenwasser lediglich zur Gartenbewässerung genutzt, wirkt sich dies gebührenmindernd aus. Ist eine regelmäßige Wasserentnahme gewährleistet, werden an die Zisterne (Mindestgröße 2 m³) angeschlossene Flächen nur zu 80 % bei der Niederschlagswassergebühr berechnet.
Wird das Regenwasser als Brauchwasser genutzt, wirkt sich dies wie folgt gebührenmindernd aus: Die an eine Zisterne angeschlossenen Flächen werden dann nur zu 40 % bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Da das genutzte Regenwasser schließlich in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet und in der Kläranlage gereinigt wird, ist für das verwendete Brauchwasser eine geeignete Messeinrichtung (Zähler) zu beschaffen. Somit lässt sich die entstehende Schmutzwassergebühr berechnen.
Schützen Sie Ihren Keller vor Überflutung
Video zur Rückstausicherung Ihres Grundstückes (Video mit Möglichkeit für Vollbildmodus)