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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Emmendingen
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Trennung Abwassergebühr

Warum und wann wurde die getrennte Abwassergebühr eingeführt?

Mit dem Urteil vom 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Neuregelung der Abwassergebühr beschlossen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kanalisation. Das Urteil verpflichtet die Kommunen in Baden- Württemberg, die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserableitung zu berechnen. Diese Trennung wurde 2012 in der Stadt Emmendingen eingeführt.

Was bedeutet Abwassergebührensplitting?

Alle laufenden Kosten für die Abwasserbeseitigung werden auf zwei Kostenträger aufgeteilt: Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden durch die Schmutzwassergebühren getragen, die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung durch die Niederschlagswassergebühren sowie den Kostenanteil der Emmendinger Straßen und öffentlichen Plätze

Wie werden die Abwassergebühren berechnet?

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Frischwasserverbrauchsmenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Fläche ermittelt, über die Regenwasser in die öffentlichen Kanäle eingeleitet wird. Für die Berechnung werden verschiedene Versiegelungsgrade je nach Oberflächenbeschaffenheit herangezogen. Die unterschiedlichen Varianten werden auf der Seite Hausentwässerung dargestellt, die Regelungen hierzu stehen in der Abwassersatzung.

Wie wurden die Flächen ermittelt und wie erkenne ich sie?

Das Stadtgebiet Emmendingen wurde durch eine Befliegung flächenmäßig erfasst und die einzelnen Grundstücke durch Orthofotos (Luftbilder) aufgenommen. Nach der Luftbildauswertung erhielt jeder Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen, in dem er die Angaben über die Größe des Grundstückes sowie den Befestigungsgrad der Oberfläche (Asphalt, Pflaster, Schotterrasen u.a.) überprüfen konnte.

Nach dieser Prüfung (Selbstauskunftsverfahren) wurde der korrigierte oder ergänzte Erhebungsbogen an den Eigenbetrieb zurückgeschickt. Es folgte ein abschließender Datenabgleich aus den ausgewerteten Luftbildaufnahmen und den rücklaufenden Erhebungsbögen.

Können falsche Angaben der Grundstückseigentümer festgestellt werden?

Ja, der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung überprüft alle Angaben, soweit erforderlich auch durch Besuche vor Ort. Fehlerhafte Daten führen zur Neuberechnung der Gebühren, maximal fünf Jahre rückwirkend.

Mussten Eigentümer mehr bzw. eine zusätzliche Gebühr zahlen?

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr war nicht mit insgesamt höheren Gebühren verbunden. Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung wurden nur verursachungsgerechter aufgeteilt.

Die Schmutzwassergebühr verringerte sich und die Niederschlagswassergebühr wurde neu ermittelt. Eigentümer von Grundstücken mit einem hohen Versiegelungsgrad (Hallen, Parkplätze) wurden seitdem stärker an den Kosten der Abwasserbeseitigung beteiligt, während sich die Gebühr bei Einfamilienhäusern mit Garten nur geringfügig veränderte. Für große Mehrfamilienhäuser mit einem geringen Anteil an versiegelten Flächen je Bewohner verringerte sich die Gebühr insgesamt etwas.

Wie kann ich Gebühren einsparen?

Die Berechnungsmethode für die Niederschlagswassergebühr schafft Anreize, das anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu belassen. Folgende Möglichkeiten bieten Alternativen zur Einleitung des Niederschlagswassers: 

  • Minimierung versiegelter Flächen (Entsiegelung)
  • Nutzung von Niederschlagswasser
  • Versickerung von Niederschlagswasser 

Falls Sie viel Wasser für die Bewässerung Ihres Gartens einsetzen, könnte sich der Einbau eines Zählers lohnen, um diese Menge vom Schmutzwasser abzuziehen.

Detaillierte Angaben zu diesen verschiedenen Möglichkeiten finden Sie im Informationsblatt, auf der Seite Hausentwässerung und in der Abwassersatzung.

Warum werden Regentonnen nicht gebührenmindernd angerechnet?

Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die zudem nicht dauerhaft bzw. ganzjährig genutzt werden.